Mandanten-Rundschreiben 12/2010 / Steuertermine / Gesetzesänderungen

15.11. 2010



Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge Einmalige Kapitalleistung aus einer Direktversicherung

Die Kapitalauszahlung einer betrieblich abgeschlossenen Lebensversicherung (Direktversicherung) ist auf die Dauer von 10 Jahren mit monatlich 1/120 beitragspflichtig in der Krankenund Pflegeversicherung der Rentner (voller Beitrag).

Die Erhebung der Beiträge erfolgte hierbei nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (vgl. 9/2007) bisher völlig unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die den Bezügen zugrundeliegenden Prämienzahlungen an den Versicherer vom Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis selbst getragen worden sind.
Hierzu hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beitragspflicht in der Krankenund Pflegeversicherung insoweit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellt, als die Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit als (neuer) Versicherungsnehmer selbst getragen hat.

Hinweis
Die Betroffenen sollten bei der Versicherungsgesellschaft einen getrennten Ausweis anfordern, welcher Anteil des Zahlbetrags auf betrieblicher Altersversorgung mit dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und welcher Anteil des Zahlbetrags auf privater Vorsorge mit dem Bezugsberechtigten als Versicherungsnehmer beruht.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.9.2010 1 BvR 1660/08 (DB 2010 S. 2343)

Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung Geplante Neuregelung
Nach dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzierungsgesetz – GKVFinG) soll ein Wechsel in die private Krankenversicherung wieder nach (nur) einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein (bisher dreijährige Wartefrist).

Diese Regelung soll bereits zum 31.12.2010 in Kraft treten. Personen mit einem Jahresgehalt 2010 von mehr als 49.950 € sind nach diesem Gesetzentwurf bereits zum Jahresbeginn 2011 versicherungsfrei und könnten demzufolge in die private Krankenversicherung wechseln.
Summa Summarum 52010 S. 16 (Bundestagsdrucksache 17/3040)

Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte
"Das Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte ist ein Realakt und ist nicht im Einspruchsverfahren anfechtbar – auch dann nicht, wenn das Einverständnis zum Betreten der Wohnung durch eine "Überrumpelungssituation" herbeigeführt wurde. Sofern ein entscheidungserheblicher Umstand für einen fachkundigen Vertreter "auf der Hand lag", wird das rechtliche Gehör nicht verletzt."

Im Streitfall hatte das Finanzamt zwei Ermittlungsbeamte beauftragt, Feststellungen u.a. hinsichtlich eines geltend gemachten Arbeitszimmers zu treffen.

Hinweis
Dieser Beschluss soll Anlass sein, darauf hinzuweisen, dass Beamte zum Betreten von Betriebsund Wohnräumen (ohne rechtzeitige vorherige Ankündigung) grundsätzlich eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedürfen. Ohne eine solche richterliche Grundlage kann der Zutritt verweigert werden.
Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3.5.2010 VIII B 71/09 (BB 2010 S. 2154)

Einkommensteuer – Körperschaftsteuer
Gemeinnützige Körperschaften (z.B. Vereine) SatzungsänderungHinweis auf Frist 31.12.2010

Die Zahlung von pauschalen Vergütungen für Arbeitsoder Zeitaufwand (Tätigkeitsvergütungen) an den Vorstand ist nur dann zulässig, wenn dies durch bzw. aufgrund einer Satzungsregelung ausdrücklich zugelassen ist (vgl. 12/2009).

Bisher schon gezahlte (angemessene) Tätigkeitsvergütungen sind unschädlich, wenn die Mitgliederversammlung spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine Satzungsänderung beschließt, die solche Vergütungen zulässt.
Schreiben des BdF vom 14.10.2009 IV C 4 S 2121/07/0010 (BStBl 2009 Teil I

Schuldzinsen als Betriebsausgaben Beschränkung des Abzugs nach § 4 Absatz 4a EStG
Nach den Regelungen in § 4 Absatz 4a EStG sind Schuldzinsen nur beschränkt abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Strittig und in Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist die Frage, was unter einer "Überentnahme" zu verstehen ist.

Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine Überentnahme "der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des betreffenden Wirtschaftsjahres übersteigen".

Bislang offen ist, ob mit dem vorstehenden Begriff "Gewinn"auch Verluste als "negativer Gewinn" erfasst werden. Ein mit dieser Frage befasstes Finanzgericht lässt Verluste in den Fällen unberücksichtigt, in denen die Summe aus Gewinn und Einlagen negativ ist.

"Werden die Verluste eines Wirtschaftsjahres durch die Einlagen des gleichen Zeitraums nicht ausgeglichen, ist also die Summe aus Gewinn und Einlagen negativ, so entspricht die Überentnahme dieses Wirtschaftsjahres der Höhe der Entnahmen."

Die höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage bleibt abzuwarten. Anmerkung: Diverse weitere, beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur grundsätzlichen Problematik der Vorschrift des § 4 Abs. 4 a EStG im Hinblick auf deren Verfassungsmäßigkeit ruhen derzeit (AZ BFH: X R 4/06, X R 5/06).
FG BadenWürttemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 27.1.2009 – 11 K 4248/08 – Revision eingelegt; AZ BFH: X R 12/09 (EFG 2009 S. 737)

Gewerbesteuer
Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(Änderung der Rechtsprechung) "Eine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, erzielt Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung der Rechtsprechung)." Gegenstand des Berufsbilds der Berufsbetreuer ist die Unterstützung und Beratung volljähriger Menschen, die in ihrer Entscheidungsoder Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und deshalb nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen können. Vom Vormundschaftsgericht bestellte Berufsbetreuer unterstützen die betroffenen rechtlich, ohne dass dafür eine bestimmte Ausbildung oder ein Studium erforderlich ist. Deshalb werden diese Aufgaben nicht nur von Rechtsanwälten oder Steuerberatern, sondern auch z.B. von Sozialarbeitern, Altenund Krankenpflegern, Erziehern oder Verwaltungsfachkräften wahrgenommen.

Nach bisheriger Rechtsprechung wurde die Tätigkeit als eine gewerbliche und damit auch der Gewerbesteuer unterliegende Tätigkeit beurteilt.

Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt aufgegeben und stuft die Einkünfte aus dieser Tätigkeit als solche aus selbstständiger Tätigkeit ein, die damit nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
BFHUrteil vom 15.06.2010 VIIIR14/09 (BFH/NV 2010, S. 1905) BFHUrteil vom 15.06.2010 VIIIR10/09 (DStR 2010, S. 1669)

Umsatzsteuer
Recht auf Vorsteuerabzug (Rück) Wirkung einer Rechungsberichtigung?
In 10/2010 wurde auf eine "steuerpflichtigenfreundliche" Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15.7.2010 im Hinblick auf den Vorsteuerabzug hingewiesen.

Nach einem kurze Zeit später ergangenen, vorläufig nicht rechtskräftigen Urteil eines Finanzgerichts kommt einer Rechnungskorrektur – auch nach dem Urteil des EuGH – jedoch keine Rückwirkung zu. Aus der Entscheidung des EuGH lasse sich keinesfalls herleiten, dass einer Rechnungsberichtigung grundsätzlich Rückwirkung zukommt.

Auch in der Literatur äußern Kommentatoren Zweifel, ob das Urteil des EuGH in allen Fällen anzuwenden ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzverwaltung zu dieser Problematik klarstellend äußert.
FG RheinlandPfalz, Urteil vom 23.9.2010 6 K 2089/10; vorl.n.rkr. (DStR 2010 S. 2131) Anmerkungen zum Urteil v. 15.7.2010 (UR 2010, S. 693; 697ff)

Lohnsteuer
Lohnsteuerkarte 2010 für 2011 weiterhin maßgebend
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (voraussichtlich 2012) ihre Gültigkeit.

Die Arbeitgeber dürfen daher die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern müssen die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen.

Die Arbeitnehmer sind jedoch verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 ändern zu lassen, wenn die Eintragungen 2010 zu ihren Gunsten von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 abweichen.

Die Arbeitnehmer können die Herabsetzung von Lohnsteuerfreibeträgen beim Finanzamt beantragen, um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

Hinweis:
Den Arbeitgebern ist zu empfehlen, die Arbeitnehmer auf diese Regelungen hinzuweisen. Zuständig für eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2011 (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge) ist das Finanzamt (bisher Meldebehörde). Für Änderungen der Meldedaten (z.B. Heirat, Geburt, Kircheintritt/austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Pressemitteilung 36/2010 vom 01.10.2010 (Bundesministerium der Finanzen) BdFSchreiben vom 05.10.2010 IV C 5S2363/07/00203 (noch nicht veröffentlicht)





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